Herzwerk aktuell

Die Düsseldorfer Bankenvereinigung spendet 2.400 Euro an Herzwerk

Zur Spendenübergabe lud die Vereinigung am 16. Dezember 2014 in die Räumlichkeiten von HSBC in Deutschland ein. Die Bankenvereinigung fördert Herzwerk, um das Projekt stärker in der Öffentlichkeit zu verankern und es bei den Interessensgruppen bekannter zu machen.

Präsident Andreas Schmitz, Sprecher des Vorstands von HSBC in Deutschland, über das Engagement der Vereinigung: „Es ist schlichtweg eine Ehrensache, Organisationen aus Düsseldorf darin zu unterstützen, sich für andere einzusetzen. Wir sehen uns auch in der Verantwortung für die Menschen, die hier leben, und sind teils schon lange mit der Stadt verbunden. Neben Hilfe und Unterstützung für Bedürftige bereichert bürgerschaftliches Engagement auch viele gesellschaftliche Bereiche der Stadt, wie etwa Kunst, Kultur und Bildung.“

Die Düsseldorfer Bankenvereinigung ist ein säulenübergreifender Zusammenschluss von privaten, öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Banken und Kreditinstituten aus der Region Düsseldorf. Die Bankenvereinigung dient zum einen der Kommunikation der Mitglieder untereinander über die unterschiedlichen Verbandsgrenzen hinweg am Bankplatz Düsseldorf. Zum anderen unterstützt sie soziale, karitative und kulturelle Projekte in der Region.
Herzwerk dankt der Bankenvereinigung für diese großzügige Zuwendung! Der gesamte Spendenbetrag kommt Senioren zugute, die in Düsseldorf wohnen und ihren Lebensunterhalt von Grundsicherung bestreiten müssen.

Ihre Spende hilft

Danke, dass Sie für bedürftige Senior:innen in Düsseldorf spenden wollen!

Wenn Sie Herzwerk und bedürftige Senior:innen mit einer Geldspende unterstützen möchten, überweisen Sie Ihren Betrag auf das Herzwerk-Spendenkonto:

DRK-Kreisverband Düsseldorf e.V.
Stichwort:„Herzwerk“
Stadtsparkasse Düsseldorf
IBAN DE30 3005 0110 1005 4701 49
BIC DUSSDEDDXXX

Selbstverständlich können Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen. Für Beträge bis 200 Euro benötigen Sie keine gesonderte Bescheinigung. Die Vorlage des Überweisungsträgers bei der Steuererklärung reicht aus, um die Spende steuermindernd geltend zu machen.